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   BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75   

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https://dejure.org/1975,6989
BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75 (https://dejure.org/1975,6989)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1975 - 1 StR 63/75 (https://dejure.org/1975,6989)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1975 - 1 StR 63/75 (https://dejure.org/1975,6989)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Jugendhaft - Verwirklichung von Raub und räuberischer Erpressung durch eine fortdauernde Gewaltanwendung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75
    Die Wegnahme der Halskette und die Abforderung der Armbanduhr geschahen unter fortdauernder Gewaltanwendung, mag diese auch zu anderen Zwecken begonnen worden sein (vgl. BGHSt 20, 32).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75
    Zwar ist davon auszugehen, daß auch die Jugendstrafe eine Freiheitsstrafe i.S. des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 StGB aF darstellt (so schon zu § 20 a StGB aF BGHSt 12, 129, 132 f; jetzt Dreher StGB 35. Aufl. § 66 Anm. 2 A b; Lackner StGB 9. Aufl. § 66 Anm. 3 b;LK StGB 9. Aufl. § 42 e Anm. 20 a; Schönke-Schröder, StGB 17. Aufl. § 42 e Rdnr. 12; ebenso BT-Drucks. V/4094 S. 19).
  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71

    Zweimalige Verurteilung des Täter wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer

    Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75
    In der Rechtsprechung ist klargestellt, daß bei der Vorverurteilung eines erwachsenen Täters zu einer Gesamtfreiheitsstrafe für § 42 e Abs. 1 Nr. 1 entscheidend ist, ob eine der Einzelstrafen die Höhe von mindestens einem Jahr erreicht (BGHSt 24, 243, 246); das gilt auch, wenn alle oder mehrere der ihr zugrunde liegenden Taten als Symptomtaten zu werten sind, jedoch für keine von ihnen eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr festgesetzt worden ist (BGHSt 24, 345).
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

    Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75
    In der Rechtsprechung ist klargestellt, daß bei der Vorverurteilung eines erwachsenen Täters zu einer Gesamtfreiheitsstrafe für § 42 e Abs. 1 Nr. 1 entscheidend ist, ob eine der Einzelstrafen die Höhe von mindestens einem Jahr erreicht (BGHSt 24, 243, 246); das gilt auch, wenn alle oder mehrere der ihr zugrunde liegenden Taten als Symptomtaten zu werten sind, jedoch für keine von ihnen eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr festgesetzt worden ist (BGHSt 24, 345).
  • BGH, 04.11.1958 - 5 StR 441/58
    Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75
    Zwar ist davon auszugehen, daß auch die Jugendstrafe eine Freiheitsstrafe i.S. des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 StGB aF darstellt (so schon zu § 20 a StGB aF BGHSt 12, 129, 132 f; jetzt Dreher StGB 35. Aufl. § 66 Anm. 2 A b; Lackner StGB 9. Aufl. § 66 Anm. 3 b;LK StGB 9. Aufl. § 42 e Anm. 20 a; Schönke-Schröder, StGB 17. Aufl. § 42 e Rdnr. 12; ebenso BT-Drucks. V/4094 S. 19).
  • BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines

    Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75
    Der Täter hat die durch die fortdauernde Gewaltanwendung und durch die neue Drohung mit der Fesselung geschaffene Lage bewußt dazu ausgenutzt, um dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagte, die bereits beim gewaltsam erzwungenen Ausziehen abgestreifte Halskette abzunehmen und die Armbanduhr abzuverlangen (vgl. BGH, Urteile vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74 - und vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74 -).
  • BGH, 26.02.1974 - 5 StR 7/74

    Offenbarer Schreibfehler im Urteil als Revisionsgrund - Finalitätszusammenhang

    Auszug aus BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75
    Der Täter hat die durch die fortdauernde Gewaltanwendung und durch die neue Drohung mit der Fesselung geschaffene Lage bewußt dazu ausgenutzt, um dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagte, die bereits beim gewaltsam erzwungenen Ausziehen abgestreifte Halskette abzunehmen und die Armbanduhr abzuverlangen (vgl. BGH, Urteile vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74 - und vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74 -).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Ist hier wie auch bei anderen Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben das Opfer zum Zeitpunkt, in dem der Täter den Wegnahmeentschluß faßt, noch derart eingeschüchtert, daß es sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt, kommt eine Verurteilung wegen Raubes in Betracht, wenn der Täter diese Situation erkennt und bewußt zum Zwecke der Wegnahme ausnutzt (BGH, Urteil vom 25. März 1975 - 1 StR 63/75 - und vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76, S. 8 f; vgl. a. Eser NJW 1965, 377 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]; Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., Rdn. 6 zu § 249 StGB; Baldus in LK, 9. Aufl., Rdn. 10 zu § 249 StGB).
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